Erbrecht und Nachlassplanung
Wir beraten unsere Klienten im Rahmen ihrer Nachlassplanung, unter Berücksichtigung der ehegüterrechtlichen und erbrechtlichen Vorgaben sowie steuerrechtlicher Aspekte einer Vererbung von im In- und Ausland gelegenen Vermögenswerten. Zusammen mit ihnen erstellen wir ihr Testament oder einen Erbvertrag mit den Begünstigten und übernehmen als Willensvollstrecker die Umsetzung letztwilliger Verfügungen. Auch bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrags stehen wir beratend zur Seite.
Unsere Expertise umfasst insbesondere:
Vorsorgeauftrag
Testament
Öffentliche letztwillige Verfügung
Erbvertrag
Steuerrechtliche Aspekte der Nachlassplanung
Unternehmensnachfolge
Stiftungen und Trusts
Willensvollstreckung