Grundbuchrechtliche Eintragung eines internationalen Erbgangs

BKP unterstützt mehrere indische Staatsangehörige bei der erfolgreichen Anerkennung ihrer Erbschaft und beim Eintrag als Grundeigentümer im Schweizer Grundbuch. Gegenstand der Erbmasse war ein in der Innerschweiz gelegenes Grundstück des Erblassers, welches kraft Erbgang auf die in Indien und Kanada wohnhaften Erben übertragen werden musste. BKP unterstützte die Erben bei der rechtlichen Abklärung der international-privatrechtlichen Rechtsfragen, bei der Ausarbeitung einer Legal Opinion unter indischem Recht sowie bei der Beantragung eines Schweizer Erbscheins beim zuständigen Bezirksgericht.

Philipp Brunner